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Ziele des
Vereins § 2 Zweck und Aufgaben |
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(1) Der Verein
fördert Kunst und Kultur und will insbesondere der Jugend
den Zugang hierzu vermitteln. |
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(2) Dieser
Vereinszweck wird insbesondere durch die Förderung der
Darstellenden Künste und der dazu notwendigen
Rahmenbedingungen verwirklicht, indem der Verein
Kulturschaffende direkt oder indirekt fördert. |
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(3) Besondere
Aufmerksamkeit widmet der Verein der Förderung des
Figurentheaters für Kinder und des literarischen Theaters für
Jugendliche durch das Cassiopeia Theater. |
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(4) Um seine Zwecke zu
verwirklichen, kann der Verein - Mitgliedsbeiträge, Vergütungen,
Zuwendungen und Spenden einnehmen, - ehrenamtliche Aktivitäten
initiieren, organisieren und finanzieren, sowie - gewerbliche
Aufträge erteilen. |
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(5) Der Verein ist selbstlos tätig;
er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung. |
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(6) Die Mittel des Vereins dürfen
nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
Seine Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des
Vereins. Darüber hinaus darf keine Person durch zweckfremde
Ausgaben oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen
begünstigt werden. |